Altersvorsorgedepot

Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Familien wissen müssen

Ab 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.
Ab 2027

Das Altersvorsorgedepot ab 2027:
Was Familien wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente abgelöst. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in dem ihr in ETFs investieren könnt, ohne Garantiezwang.

Das ist keine Ankündigung, sondern geltendes Recht: Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai 2026 zugestimmt.

Für Familien ist vor allem eine Zahl interessant, die kaum jemand nennt: 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr – bei einem Eigenbeitrag von nur 25 Euro im Monat. Das ist die höchste Förderquote im gesamten System.

Dieser Artikel erklärt, was das Altersvorsorgedepot ist, wie viel der Staat tatsächlich zahlt – und welche zwei Regeln internationalen Familien teuer werden können.

Stand: Juli 2026.

Die Produkte

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag mit einem Anbieter, bei dem auf Garantien verzichtet wird – zugunsten höherer Renditechancen. Ihr könnt darin in Fonds und ETFs investieren.

Das ist der zentrale Unterschied zur Riester-Rente: Dort zwang die Beitragsgarantie die Anbieter zu vorsichtiger Anlage, was die Rendite gedrückt hat. Dieser Zwang fällt weg.

Es gibt drei Produktkategorien:

Das Altersvorsorgedepot: Ihr entscheidet selbst, worin investiert wird. Eine gesetzliche Positivliste legt fest, welche Anlagen zulässig sind – ETFs und Fonds gehören dazu. Keine Kapitalgarantie.

Das Standarddepot: Die vereinfachte Variante für alle, die keine eigenen Anlageentscheidungen treffen wollen. Zwei vom Anbieter festgelegte Fonds – einer vorsichtiger, einer chancenreicher. In den Jahren vor Rentenbeginn wird automatisch in den sichereren umgeschichtet. Hier gilt ein Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten.

Das Garantieprodukt: Für Sicherheitsorientierte. 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge sind garantiert – dafür ist die Rendite in der Regel niedriger.

Neu ist auch: Neben privaten Anbietern soll es ein öffentlich organisiertes Standarddepot geben. Die dafür nötige Rechtsverordnung liegt allerdings noch nicht vor.

Die Zahlen

Die Förderung:
Was der Staat konkret dazugibt

Hier liegt der eigentliche Wert – und die Systematik ist neu.

Die Grundzulage

Für jeden Euro, den ihr einzahlt, gibt der Staat 50 Cent dazu – bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro im Jahr. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro.

Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr.

Die Kinderzulage – für Familien der wichtigste Punkt

Ein Elternteil erhält pro Kind 1 Euro für jeden eingezahlten Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro.

Das heißt: 25 Euro monatlich = 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr = 300 Euro vom Staat. Eine Förderquote von 100 Prozent. Pro Kind.

Die alte Staffelung nach Geburtsjahr entfällt – es gibt keine 185-Euro-Kinder mehr.

Der Berufseinsteigerbonus

Wer bei Abschluss noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich. Für euer Kind, sobald es selbst anfängt.

Die Grenzen

Mindestbeitrag für die Förderung: 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat).
Maximal gefördert: 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
Maximal einzahlbar: 6.840 Euro im Jahr.

Zusätzlich könnt ihr die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob euch darüber hinaus ein Steuervorteil zusteht.

Konkret

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, ihr legt 200 Euro im Monat zurück – also 2.400 Euro im Jahr.

Gefördert werden davon 1.800 Euro:

360 Euro × 50 % = 180 Euro
1.440 Euro × 25 % = 360 Euro
Grundzulage insgesamt: 540 Euro

Mit einem Kind kommt die Kinderzulage dazu:

300 Euro × 100 % = 300 Euro

Das Ergebnis:
Aus euren 2.400 Euro werden 3.240 Euro – bevor auch nur ein Cent Rendite erwirtschaftet wurde.

Bei zwei Kindern wären es 3.540 Euro. Die Kinderzulage gilt pro Kind.

Was das über die Jahre bedeutet: Die Zulagen fließen direkt ins Depot und werden dort mit angelegt. Sie erwirtschaften also selbst Rendite. Über 30 oder 40 Jahre macht das einen erheblichen Unterschied – nicht wegen der Zulage allein, sondern wegen des Zinseszinseffekts darauf.

Hinweis: Die Wertentwicklung ist in diesem Beispiel nicht berücksichtigt und hängt von eurer Anlage ab. ETFs schwanken – über lange Zeiträume gleicht sich das erfahrungsgemäß aus, garantiert ist es nicht.

Für Expats

Für internationale Familien:
Zwei Regeln, die euch teuer werden können

Wenn ihr aus dem Ausland kommt oder Deutschland irgendwann wieder verlassen könntet, gelten Regeln, die in kaum einem Ratgeber stehen.

1. Wegzug außerhalb der EU/EWR: Die Förderung muss zurückgezahlt werden.

Das ist der teure Punkt. Verlegt ihr euren Wohnsitz ab Beginn der Auszahlungsphase in ein Land außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums, gilt das als schädliche Verwendung.

Die Folge: Sämtliche gewährten Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen.

Das gilt auch, wenn ihr zwar in der EU wohnt, aber nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als außerhalb ansässig geltet.

Konkret heißt das: Wer als US-Amerikaner, Brite, Kanadier oder Australier in Deutschland lebt und die Möglichkeit sieht, im Alter zurückzugehen, sollte das vor dem Abschluss wissen – nicht danach.

Innerhalb der EU/EWR ist ein Umzug unproblematisch. Außerhalb wird es teuer.

2. Ihr müsst förderberechtigt sein.

Die Förderung setzt in der Regel eine Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Neu ist: Auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Architekten) sind künftig förderberechtigt – das war vorher nicht so.

Nicht förderberechtigt sind unter anderem freiwillig Versicherte ohne weitere Voraussetzungen und Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Genau solche Strukturfragen klären wir mit internationalen Familien, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

Unsere Einordnung

Was wir Familien raten

Schaut euch das Altersvorsorgedepot an. Eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind bei 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag ist eine Förderquote, die ihr sonst nirgends bekommt. Wer Kinder hat und ohnehin für das Alter vorsorgen will, lässt hier sonst Geld liegen.

Achtet auf die Kosten. Der Deckel von 1,0 Prozent Effektivkosten gilt nur für das Standarddepot – nicht für jedes Angebot am Markt. Bei allen anderen Produkten müsst ihr selbst hinschauen. Ein Prozent mehr Kosten frisst über 30 Jahre einen erheblichen Teil eurer Rendite.

Aber – und das ist der entscheidende Punkt:

Das Altersvorsorgedepot ist Altersvorsorge. Das Geld ist gebunden bis zum Rentenalter: Auszahlung frühestens mit 65, spätestens mit 70. Vorzeitig herankommen könnt ihr nur in engen Ausnahmen – etwa für selbstgenutztes Wohneigentum oder mit einer einmaligen Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase.

Wenn Eltern zu uns kommen und für ihr Kind sparen wollen, meinen sie fast nie die Rente ihres Kindes. Sie meinen Führerschein, Studium, die erste eigene Wohnung, den Start ins Erwachsenenleben.

Dafür ist das Altersvorsorgedepot nicht gemacht. Ein Kindersparplan, auf den euer Kind mit 18 oder 25 zugreifen kann, ist etwas grundlegend anderes.

Beides hat seinen Platz. Nur verwechselt sie nicht – und lasst euch nicht einreden, staatliche Förderung mache einen eigenen Sparplan überflüssig.

FAQ

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die Anbieter können die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten.

Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro Kinderzulage pro Kind, plus einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Für die volle Kinderzulage sind es 300 Euro im Jahr (25 Euro monatlich) pro Kind.

Kann ich in ETFs investieren?
Ja. Das ist der Kern der Reform: Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf die Garantiepflicht und erlaubt Fonds und ETFs.

Wann komme ich an das Geld?
Frühestens mit 65, spätestens mit 70. Früher nur, wenn ihr bereits eine gesetzliche Rente bezieht. Ausnahmen gibt es für selbstgenutztes Wohneigentum und eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Bestandsschutz. Ihr könnt ihn weiterführen wie bisher, in die neue Förderung wechseln oder einen neuen Vertrag abschließen. Ab 2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich.

Was, wenn wir Deutschland verlassen?
Innerhalb der EU/EWR unproblematisch. Bei Wohnsitz außerhalb gilt das ab Beginn der Auszahlungsphase als schädliche Verwendung – alle Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.

Sind auch Selbstständige förderberechtigt?
Ja, das ist neu. Selbstständige mit Einkünften nach §15 oder §18 EStG und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind künftig unmittelbar förderberechtigt.

Ersetzt das einen Kindersparplan?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist bis zum Rentenalter gebunden. Für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung braucht es einen eigenen Sparplan.

Stand: Juli 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27.03.2026 vom Bundestag beschlossen, am 08.05.2026 vom Bundesrat gebilligt und im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 156 vom 29.05.2026). Es tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen – FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026), Bundesgesetzblatt I Nr. 156 vom 29.05.2026, Einkommensteuergesetz (EStG).

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Über den Autor
Nabil Khan, Master of Science in Economics, ist Gründer von ETF4Kids und begleitet Familien und Expats in Deutschland beim strukturierten Vermögensaufbau für ihre Kinder. ETF4Kids GmbH ist als Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO, Versicherungsvermittler nach §34d GewO und Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO zugelassen (IHK Region Stuttgart).

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