Wegzug

Was passiert mit deinem Kindersparplan, wenn du Deutschland verlässt?

Was passiert mit dem Kindersparplan, wenn Familien Deutschland verlassen? Die wichtigsten Punkte. Weiterlesen.

So geht's

Warum der Wegzug aus Deutschland
Auswirkungen auf den Kindersparplan haben kann

Viele Familien, die wir bei ETF4Kids begleiten, leben international. Ein Job im Ausland, eine Rückkehr in die Heimat, ein neuer Lebensabschnitt – und plötzlich steht die Frage im Raum: Was wird eigentlich aus dem Sparplan, den wir für unser Kind aufgebaut haben, wenn wir Deutschland verlassen?

Diese Frage verunsichert viele Eltern mehr als nötig. Im Netz stößt man schnell auf das Wort „Wegzugsbesteuerung" – und das klingt erstmal bedrohlich.

Die gute Nachricht vorweg: Für die allermeisten Familien mit einem normalen Kindersparplan ist der Wegzug steuerlich deutlich unkomplizierter, als es zunächst scheint. Wichtig ist nur, ein paar Dinge zu kennen und rechtzeitig zu planen.

Bleibt der Kindersparplan bestehen, wenn wir auswandern?

In den meisten Fällen: ja. Das angesparte Vermögen verschwindet nicht, nur weil ihr euren Wohnsitz ins Ausland verlegt.

Was sich vor allem ändert, ist die Steuerhoheit. Sobald ihr euren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt und dort steuerpflichtig werdet, verliert Deutschland grundsätzlich das Recht, eure zukünftigen Kapitalerträge zu besteuern.

Künftige Gewinne werden dann in der Regel in eurem neuen Wohnsitzland versteuert. Entscheidend ist dabei euer steuerlicher Wohnsitz, nicht eure Staatsangehörigkeit.

  • Chancen eröffnen
  • Sicherheit geben
  • langfristig denken
Nicht aus Angst - sondern aus Fürsorge.

Weitersparen trotz Umzug: So lösen wir das bei ETF4Kids

Ein sehr praktischer Punkt, der vielen Familien Sorgen macht: Nicht jeder deutsche Broker führt ein reines Wertpapierdepot weiter, wenn der Inhaber ins Ausland zieht. Genau hier liegt ein oft unterschätzter Vorteil der Lösung, mit der wir bei ETF4Kids überwiegend arbeiten.

Wir setzen für den langfristigen Vermögensaufbau in erster Linie auf eine ETF-Police – also ETFs innerhalb eines Versicherungsmantels – über etablierte Anbieter.

Der entscheidende Vorteil für international mobile Familien: In vielen Fällen könnt ihr euren Vertrag auch nach dem Wegzug weiter besparen, solange ihr ein deutsches Bankkonto für den Einzug der Beiträge behaltet.

Statt beim Umzug alles auflösen oder umziehen zu müssen, läuft der Sparplan also einfach weiter. Für Familien, die vielleicht in ein paar Jahren zurückkehren oder international unterwegs bleiben, ist das ein großer Unterschied zur harten Depot-Lösung, bei der ein Anbieterwechsel oder eine Kündigung drohen kann.

Ob das in eurem konkreten Zielland gilt und was ihr dafür beachten müsst, klären wir mit euch individuell – und sagen euch ehrlich, wenn es in eurem Fall Grenzen gibt.

Was ist die Wegzugsbesteuerung – und betrifft sie uns überhaupt?

Die Wegzugsbesteuerung ist eine Regelung, bei der der deutsche Fiskus bei einem Wegzug so tut, als hättet ihr eure Anlagen zum Zeitpunkt des Umzugs verkauft – und besteuert den bis dahin entstandenen Wertzuwachs, auch ohne tatsächlichen Verkauf.

Der entscheidende Punkt für die meisten Familien: Diese Regelung greift bei normalen Kindersparplänen in aller Regel nicht. Seit dem 1. Januar 2025 wurde sie zwar erstmals auf Investmentfonds und ETFs ausgeweitet – aber nur oberhalb klarer Schwellen:

Sie betrifft Fondsanteile erst, wenn die Anschaffungskosten eines einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro betragen, oder wenn ihr mindestens 1 Prozent der Anteile eines Fonds haltet.

Ein typischer Kindersparplan mit 25, 50 oder 100 Euro im Monat liegt um Größenordnungen unter dieser Grenze. Für die große Mehrheit unserer Familien ist die Wegzugsbesteuerung also schlicht kein Thema.

Relevant wird sie nur bei sehr großen Privatvermögen oder wenn Vermögen über eine GmbH oder Holding gehalten wird – dann ist frühzeitige steuerliche Beratung wichtig, idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem Wegzug.

Verständlich erklärt

Was ihr vor dem Wegzug klären solltet

Ein paar Punkte, die sich in der Praxis bewährt haben, wenn ein Umzug ins Ausland ansteht:

Frühzeitig starten. Steuerliche Fragen lassen sich vor dem Wegzug viel besser gestalten als danach.

Deutsches Bankkonto behalten, wenn ihr euren Vertrag weiter besparen wollt.

Doppelbesteuerungsabkommen prüfen: Ob und wie euer Zielland Kapitalerträge besteuert, hängt vom jeweiligen Abkommen mit Deutschland ab.

Meldepflichten kennen: Über den internationalen Datenaustausch (CRS) werden Konten und Depots automatisch zwischen den Ländern gemeldet. Transparenz ist hier Pflicht, kein Kann.

Stichtag der Abmeldung dokumentieren – er ist steuerlich der entscheidende Zeitpunkt.

  • klare Regeln
  • langfristiger Fokus
  • kein tägliches Beobachten
  • keine komplizierten Entscheidungen

Unser Fazit

Für die allermeisten Familien gilt: Der Kindersparplan lässt sich beim Wegzug aus Deutschland behalten – und mit der richtigen Struktur sogar unkompliziert weiter besparen.

Was sich ändert, ist die Frage, welches Land eure künftigen Erträge besteuert, nicht ob euer Erspartes plötzlich weg ist.

Wir bei ETF4Kids sind keine Steuerkanzlei – aber wir helfen euch, die Struktur eures Kindersparplans so aufzustellen, dass sie auch zu einem internationalen Lebensweg passt. Und wir sagen euch ehrlich, wann ihr zusätzlich einen spezialisierten Steuerberater braucht.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Häufige Fragen zum Wegzug aus Deutschland

Muss ich meinen Kindersparplan auflösen, wenn ich Deutschland verlasse?

In der Regel nein. Das angesparte Vermögen bleibt bestehen. Mit einer ETF-Police könnt ihr in vielen Fällen sogar weiter einzahlen, solange ihr ein deutsches Bankkonto behaltet.

Gilt die Wegzugsbesteuerung für meinen ETF-Sparplan?

Bei normalen Kindersparplänen praktisch nie. Sie greift erst, wenn die Anschaffungskosten eines einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro betragen oder ihr mindestens 1 Prozent der Fondsanteile haltet.

Welches Land besteuert meine Gewinne nach dem Umzug?

In der Regel euer neues Wohnsitzland. Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz, nicht die Staatsangehörigkeit. Was genau gilt, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und eurem Zielland.

Brauche ich einen Steuerberater?

Bei einem normalen Kindersparplan meist nicht. Bei großen Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Strukturen unbedingt – und zwar frühzeitig, idealerweise ein bis zwei Jahre vor dem Wegzug.

Ein Umzug muss euren Sparplan nicht stoppen

Ein Umzug ins Ausland ist für viele Familien ein großer Schritt – organisatorisch, emotional und finanziell. Der Sparplan für euer Kind muss dabei nicht zum Problem werden.

Mit der richtigen Struktur läuft er einfach weiter, während ihr euch um die wirklich wichtigen Dinge kümmert. Ihr müsst keine Steuerexperten sein. Ihr müsst nur wissen, worauf es ankommt – und rechtzeitig fragen.

Genau dafür sind wir da.

Über den Autor
Nabil Khan, Master of Science in Economics, ist Gründer von ETF4Kids und begleitet Familien und Expats in Deutschland beim strukturierten Vermögensaufbau für ihre Kinder. ETF4Kids GmbH ist als Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO, Versicherungsvermittler nach §34d GewO und Immobiliardarlehensvermittler nach §34i GewO zugelassen (IHK Region Stuttgart).

Wenn ein Umzug ins Ausland ansteht und du wissen willst,

wie der Sparplan für dein Kind weiterlaufen kann,

ohne Stress und ohne böse Überraschungen,

dann lohnt es sich, erst Klarheit zu schaffen.

Denn gute Entscheidungen

entstehen nicht aus Eile.

Sondern aus Verständnis.

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