Privathaftpflicht
Für alle. Ohne Ausnahme.
Die einzige Versicherung, bei der wir ohne Rückfrage sagen: Die braucht jeder Haushalt.
- Kann der Schaden existenzbedrohend werden?: Wer einen anderen schädigt, haftet nach § 823 BGB unbegrenzt — mit dem gesamten heutigen und künftigen Vermögen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze.
- Betrifft es Mieterinnen und Mieter?: Ja, unabhängig von Miete oder Eigentum.
- Sind Kinder ein eigener Risikofaktor?: Und wie: Vor dem 7. Geburtstag haftet ein Kind nicht — dann zahlt ohne besondere Klausel auch keine Versicherung.
- Ist der Zeitpunkt entscheidend?: Nein, sie lässt sich jederzeit abschließen. Nur der Schaden wartet nicht.
Rechtsgrundlage: § 823 BGB, § 828 BGB, § 832 BGB.