Beim Spielen etwas beschädigt
Der Ball trifft die Scheibe, der Stein zerkratzt den Lack, das Handy fällt herunter.
Dein Kind haftet nicht — und ihr als Eltern nur dann, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ohne Haftung zahlt auch keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte geht leer aus.
Es kommt auf den Einzelfall an: Dein Kind haftet nur, wenn es die nötige Einsicht hatte, das Unrecht zu erkennen. Das entscheidet im Streitfall ein Gericht — und bis dahin ist offen, wer zahlt.
Dein Kind haftet in vollem Umfang. Solange es unverheiratet ist und sich in Ausbildung befindet, greift in der Regel eure Familien-Privathaftpflicht.