Absicherung

Was passiert, wenn dein Kind das Auto des Nachbarn zerkratzt?

Die eine Versicherung, ohne die es nicht geht
  • Dein Kind haftet vor dem 7. Geburtstag gar nicht — und das ist das Problem
  • Deckungssumme, Klauseln, Familientarif: worauf es wirklich ankommt
  • Was ein günstiger Tarif weglässt, merkt man erst im Schadensfall

45 Minuten · kostenlos · unverbindlich

Kurz gesagt

Die Antwort in 30 Sekunden

Die Privathaftpflicht ist die eine Versicherung, ohne die es nicht geht: Sie zahlt, wenn ihr — oder eure Kinder — anderen Schaden zufügt. Und weil Kinder unter 7 rechtlich gar nicht haften, braucht es einen Familientarif mit der richtigen Klausel, sonst bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen und ihr im Zweifel auf dem Streit.

  • Deckt Schäden, für die ihr unbegrenzt mit eurem Vermögen haftet
  • Kinder unter 7 haften nicht — die Klausel „deliktunfähige Kinder" schließt die Lücke
  • Ein Familientarif deckt alle ab — auf die Deckungssumme kommt es an
  • Wenige Euro im Monat für existenziellen Schutz
Kurz gesagt

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Jeder Haushalt — und Familien besonders dringend. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach § 823 BGB unbegrenzt, mit dem gesamten heutigen und künftigen Vermögen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Genau diese unbegrenzte Haftung ersetzt die Privathaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Der teuerste Fall ist nicht der zerkratzte Lack, sondern der Personenschaden: Wer einen Menschen dauerhaft schädigt, zahlt Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Rente. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro — der Aufpreis von 10 auf 50 Millionen kostet meist nur wenige Euro im Jahr.

Ein Familientarif kostet typischerweise 50 bis 100 Euro im Jahr und schließt Partner und Kinder ein, solange die Kinder unverheiratet sind und sich in Ausbildung befinden. Bei Familien mit kleinen Kindern entscheidet allerdings eine einzelne Klausel darüber, ob im wahrscheinlichsten Schadensfall überhaupt gezahlt wird — dazu unten mehr.

Zum Ausprobieren

Wer haftet, wenn dein Kind etwas kaputt macht?

Stell das Alter deines Kindes ein und sieh, wie sich die Rechtslage ändert. Der überraschende Teil kommt bei den ganz Kleinen.

5 Jahre

Beim Spielen etwas beschädigt

Der Ball trifft die Scheibe, der Stein zerkratzt den Lack, das Handy fällt herunter.

Dein Kind haftet nicht — und ihr als Eltern nur dann, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ohne Haftung zahlt auch keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte geht leer aus.

Unfall mit einem Auto im Straßenverkehr

Das Kind läuft auf die Straße oder fährt mit dem Rad in ein fahrendes Auto.

Dein Kind haftet nicht — und ihr als Eltern nur dann, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ohne Haftung zahlt auch keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte geht leer aus.

Bei Freunden zu Besuch

Das fremde Sofa, der fremde Fernseher, das geliehene Spielzeug.

Dein Kind haftet nicht — und ihr als Eltern nur dann, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ohne Haftung zahlt auch keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte geht leer aus.

In Kita oder Schule

Beschädigung fremden Eigentums auf dem Gelände oder auf dem Schulweg.

Dein Kind haftet nicht — und ihr als Eltern nur dann, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Ohne Haftung zahlt auch keine gewöhnliche Haftpflichtversicherung. Der Geschädigte geht leer aus.

Die Lücke, die kaum jemand kennt

Wenn niemand haftet, zahlt auch keine Haftpflicht­versicherung — sie ersetzt genau die Haftung, die hier nicht besteht. Der Nachbar bleibt auf dem zerkratzten Auto sitzen, und ihr steht vor der Wahl: aus eigener Tasche zahlen oder den Streit aushalten. In einer Nachbarschaft, in der man sich täglich sieht, ist das keine theoretische Frage.

Genau dafür gibt es die Klausel „Schäden durch deliktunfähige Kinder“: Der Versicherer zahlt freiwillig, obwohl er nicht müsste. Für Familien mit kleinen Kindern ist sie der wichtigste einzelne Baustein — und in vielen günstigen Tarifen nicht enthalten oder auf wenige tausend Euro gedeckelt.

Rechtsgrundlage: § 828 BGB (Verantwortlichkeit Minderjähriger), § 832 BGB (Haftung des Aufsichtspflichtigen), § 823 BGB (Schadensersatzpflicht).

Wisst ihr, ob eure Police diese Klausel enthält?

Die meisten Familien wissen es nicht — und finden es im ungünstigsten Moment heraus. Wir schauen im Klarheitsgespräch gemeinsam in eure bestehenden Verträge. Kostenlos, auch wenn ihr am Ende nichts ändert.

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Worauf es ankommt

Woran erkennt man einen guten Haftpflicht-Tarif?

Der Preisunterschied zwischen zwei Familientarifen liegt oft bei wenigen Euro im Jahr. Der Leistungsunterschied bei mehreren Millionen.

Die Deckungssumme

Mindestens 10 Millionen Euro — der Sprung auf 50 Millionen kostet meist nur wenige Euro mehr im Jahr.

Die Deckungssumme ist die Obergrenze dessen, was der Versicherer zahlt. Darüber haftet ihr wieder selbst, und zwar unbegrenzt.

Warum die Zahl so groß sein muss

Bei Sachschäden reichen kleine Summen fast immer. Der Fall, der Existenzen vernichtet, ist der Personenschaden: Wer einen Menschen dauerhaft schädigt, schuldet Heilbehandlung, Verdienstausfall, Umbau der Wohnung, Pflegekosten und eine lebenslange Rente. Solche Fälle erreichen zweistellige Millionenbeträge — und der Anspruch verjährt nicht mit dem Vermögen, das man heute hat.

Was der Aufpreis kostet

Weil solche Großschäden selten sind, kostet die Erhöhung der Deckungssumme kaum etwas. Es gibt wenige Stellen im Leben, an denen sich so wenig Geld so stark auszahlt. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle.

Deliktunfähige Kinder

Ohne diese Klausel zahlt der Versicherer im wahrscheinlichsten Familienschaden gar nichts.

Der Zusammenhang steht oben im Rechner: Vor dem siebten Geburtstag haftet ein Kind nicht, und die Eltern haften nur bei verletzter Aufsichtspflicht. Ohne Haftung keine Leistung — das ist keine Willkür des Versicherers, sondern die Systematik der Haftpflichtversicherung.

Worauf ihr im Vertrag achten müsst

Es genügt nicht, dass die Klausel überhaupt vorkommt. Entscheidend ist die Höhe: Manche Tarife deckeln sie bei 2.000 oder 5.000 Euro, andere zahlen bis zur vollen Deckungssumme. Und manche schließen Schäden an Sachen aus, die ihr selbst gemietet oder geliehen habt.

Das ist der Punkt, an dem ein Preisvergleichsportal nicht weiterhilft — die Zahl steht in den Bedingungen, nicht im Tarifnamen.

Forderungsausfalldeckung

Sie greift, wenn euch jemand schädigt, der selbst nicht zahlen kann — der umgekehrte Fall.

Alle bisherigen Punkte betreffen Schäden, die ihr verursacht. Die Forderungsausfalldeckung dreht die Richtung um: Jemand schädigt euch, ist dafür haftbar — aber mittellos und ohne eigene Haftpflichtversicherung.

Ohne diese Klausel habt ihr einen Titel und keinen Cent. Mit ihr springt eure eigene Versicherung ein und zahlt, was der Schädiger schuldet. Bei einem Personenschaden in der Familie kann das der Unterschied zwischen Absicherung und Ruin sein.

Schlüsselverlust und Gefälligkeitsschäden

Zwei Alltagsfälle, die überraschend teuer werden und in Basistarifen oft fehlen.

Schlüsselverlust

Wer den Schlüssel zur Wohnanlage verliert, haftet unter Umständen für den Austausch der gesamten Schließanlage. In größeren Häusern sind das schnell fünfstellige Beträge. Das gilt auch für Dienstschlüssel und für Schlüssel, die Kinder in Kita oder Schule bekommen.

Gefälligkeitsschäden

Beim Umzug hilft man Freunden — und lässt die Waschmaschine fallen. Weil eine Gefälligkeit rechtlich keine vertragliche Pflicht begründet, ist die Haftung hier häufig ausgeschlossen oder eingeschränkt. Ein guter Tarif zahlt trotzdem.

Zwei Wege

Reden — oder direkt abschließen

Nicht jeder will ein Gespräch. Wenn du nach den Punkten oben weißt, was du brauchst, kannst du die Police in wenigen Minuten selbst abschließen. Beide Wege führen über uns als Makler — der Unterschied ist nur, ob jemand mit dir draufschaut.

Mit Beratung

Sinnvoll, wenn ihr bestehende Verträge prüfen wollt, mehrere Bausteine gleichzeitig ansteht oder eure Situation Besonderheiten hat — Wohneigentum, Tiere, Selbstständigkeit, ein Kind mit eigenem Einkommen.

45 Minuten, kostenlos, ohne Abschlusszwang. Wir sagen auch, wenn ihr nichts ändern solltet.

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Selbst abschließen

Über unser eigenes Abschlussportal — mit dem Tarif, den wir hier empfehlen: 50 Millionen Euro Deckungssumme, keine Selbstbeteiligung, Kinder bis 27 mitversichert, ab rund fünf Euro im Monat.

Vergleich und Antrag laufen online, die Betreuung im Schadensfall läuft über uns. Das Portal ist auf Englisch — praktisch für internationale Familien.

Zum Abschlussportal

Auch beim Direktabschluss sind wir euer Makler und bleiben Ansprechpartner — im Schadensfall und bei Änderungen. Preis und Leistungsumfang stehen jeweils aktuell im Portal; die Angaben hier sind eine Momentaufnahme.

Häufige Fragen zur Privathaftpflicht

Sind meine Kinder in meiner Privathaftpflicht mitversichert?

In einem Familientarif ja — solange sie unverheiratet sind und sich in einer Ausbildung befinden (Schule, Studium, Lehre). Nach dem Ende der ersten Ausbildung oder mit der Heirat brauchen sie eine eigene Police. Für die Übergangszeit zwischen Schule und Studium haben gute Tarife eine Regelung; ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, bevor der Fall eintritt.

Was kostet eine Privathaftpflicht für eine Familie?

Ein Familientarif liegt marktüblich bei etwa 50 bis 100 Euro im Jahr. Die Unterschiede im Beitrag sind klein, die Unterschiede in den Bedingungen groß — deshalb ist der billigste Tarif hier fast nie der richtige. Was ihr konkret zahlt, hängt vom Anbieter und den gewählten Bausteinen ab.

Reicht eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro?

Für Sachschäden in aller Regel ja. Für den Fall, um den es eigentlich geht — einen schweren Personenschaden mit lebenslanger Rente — nicht zuverlässig. Da die Erhöhung auf 10 oder 50 Millionen meist nur wenige Euro im Jahr kostet, gibt es kaum einen Grund, hier zu sparen.

Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Nur, wenn es im Vertrag steht. Ohne diese Klausel darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn ihr besonders sorglos gehandelt habt — und was „grob fahrlässig“ ist, wird im Streitfall ausgelegt. Der Einschluss gehört zum Standard eines guten Tarifs.

Ich habe schon eine Haftpflicht. Lohnt sich ein Wechsel?

Vielleicht — und vielleicht auch nicht. Bestehende Verträge haben manchmal Besitzstandsklauseln, die viel wert sind. Wir schauen im Klarheitsgespräch in eure Police und sagen euch ehrlich, ob sich etwas zu ändern lohnt. Wenn nicht, ist das ein gutes Ergebnis.

Was ist mit Schäden, die mein Hund verursacht?

Die sind in der Privathaftpflicht nicht enthalten. Für Hunde und Pferde braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht — und die ist keine Kür: Als Tierhalter haftet man nach § 833 BGB auch dann, wenn man selbst nichts falsch gemacht hat.

Einordnung

Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine auf eure persönliche Situation zugeschnittene Beratung. Welche Leistungen ein konkreter Tarif enthält, steht in seinen Bedingungen — die Unterschiede zwischen zwei Angeboten mit demselben Namen sind erheblich. Genannte Beträge und Quoten sind Marktwerte zum angegebenen Stand und keine Zusage.

ETF4Kids ist Versicherungsmakler nach § 34d GewO, beaufsichtigt von der IHK Region Stuttgart. Als Makler sind wir gesetzlich verpflichtet, im Interesse unserer Kundinnen und Kunden zu beraten. Wir sind keine Rechts- und keine Steuerberatung; wo eine Frage dorthin gehört, sagen wir das.

Lasst uns in eure Verträge schauen

Wir prüfen im Klarheitsgespräch, was ihr bereits habt — Deckungssumme, die Klausel für kleine Kinder, Forderungsausfall. 45 Minuten, kostenlos, ohne dass ihr etwas abschließen müsst.

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